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ReportagePartnerMeeresschutz

MEKUN: Schutz der Meere
Zwischen Küstenidylle und Krisensignal – Wie Schleswig-Holstein seine Meere schützt

 

Nord- und Ostsee prägen die Landschaft und das Leben der Menschen in Schleswig-Holstein – hier wohnen, arbeiten und erholen wir uns. Doch unsere Meere sind in einem schlechten Zustand. Um die Meeresnatur zu bewahren, schützt Schleswig-Holstein seine Meeresgebiete mit verschiedenen Ansätzen.

Meere sind komplexe Ökosysteme. Die hier lebenden Tier- und Pflanzenarten sind in einem großen Gefüge miteinander vernetzt: mit anderen Arten, ihren Lebensräumen und den Umweltbedingungen. Gleichzeitig sind Meere ein von uns Menschen vielfach genutzter Wirtschafts- und Sozialraum. Die Ansprüche von Natur und Mensch in Einklang zu bringen, führt im Meeresnaturschutz zu zahlreichen Herausforderungen.

So sind beispielsweise Offshore-Windparks für eine nachhaltige Energieversorgung und den Klimaschutz eine wichtige Säule - sie können aber Vögel auf ihren Zugrouten stören oder aus Rastgebieten verdrängen. Wassersport ist für Einheimische wie Gäste eine beliebte Freizeitaktivität - doch Bootsanker schädigen Seegraswiesen und schnelle Wasserfahrzeuge können überwinternde Rastvögel aufscheuchen. Was braucht es also, um allen Ansprüchen gerecht zu werden?

Ganzheitlicher Meeresschutz

 

Aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen ist es für den langfristigen Erhalt der Meeresnatur meist zielführender, nicht nur einzelne Arten zu schützen, sondern besonders wertvolle Meeresgebiete ganzheitlich unter Schutz zu stellen. Dieser Gebietsschutz ist auf nationaler und internationaler Ebene in diversen Vereinbarungen festgeschrieben. In Deutschland existieren verschiedene Schutzgebietskategorien, welche auf dem Bundesnaturschutzgesetz beruhen. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien lassen sich verschiedene Ziele verwirklichen. Um ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Nutzung zu schaffen, werden menschliche Tätigkeiten dabei je nach Sensibilität und Schutzwürdigkeit der Gebiete nur so weit reguliert, wie es für den Meeresschutz notwendig ist.

Die meisten der bestehenden deutschen Nationalparke sind derzeit noch „Entwicklungs-Nationalparke“.

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© Wolf Wichmann

Eine bekannte Schutzgebietskategorie sind Nationalparke wie der Nationalpark Wattenmeer. Nationalparke sind großflächige und weitgehend unzerschnittene Gebiete, die einheitlich geschützt werden. Dadurch eignen sie sich für eine vom Menschen möglichst ungestörte Naturentwicklung. Die meisten der bestehenden deutschen Nationalparke sind derzeit noch „Entwicklungs-Nationalparke“. Das bedeutet, dass sie die Kriterien eines Nationalparks erst in Teilen erfüllen. Innerhalb der nächsten Jahrzehnte sollen sie in einem überwiegenden Anteil ihrer Fläche hin zu natürlichen und dynamischen Naturabläufen entwickelt werden, in denen menschliche Nutzungen größtenteils ausgeschlossen sind.

Demgegenüber steht die Schutzgebietskategorie der Biosphärenreservate. Diese schützen großräumige, charakteristische Natur- und Kulturlandschaften. Sie dienen vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch traditionelle Nutzung geprägten Landschaft und deren Arten- und Biotopvielfalt. Um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Inseln und Halligen zu ermöglichen und den Tourismus naturverträglich zu gestalten, sind Teile des Wattenmeers auch als Biosphärenreservat ausgewiesen.

Auch auf europäischer Ebene existieren Regelungen, um den Gebietsschutz in den Mitgliedstaaten voranzutreiben. Ein Beispiel hierfür ist das Schutzgebietssystem Natura 2000. Es fokussiert auf den Schutz von bestimmten Lebensräumen und einzelnen wildlebenden Tieren und Pflanzen. In Schleswig-Holstein entfallen rund 765.000 ha Meeresfläche auf das zusammenhängende Netz aus Schutzgebieten.

Ein weiteres Instrument sind Naturschutzgebiete. Im Gegensatz zu Nationalparken sind sie meist kleiner und dienen dem Schutz bestimmter Arten oder Lebensräume. Die Nutzung kann auch hier stark eingeschränkt werden, wobei der Umfang der Einschränkungen stark variiert. Im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 werden derzeit drei neue Naturschutzgebiete mit hohem Schutzstatus eingerichtet.

Fisch

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Mehr Schutzgebiete notwendig

 

Umweltberichten zufolge ist das Fehlen von streng geschützten Meeresgebieten, in denen küstennah lebende Arten und deren Lebensräume vor jeglicher Nutzung oder Störung geschützt sind, oftmals eine der zentralen Ursachen für ihren schlechten Zustand. In der schleswig-holsteinischen Ostsee gibt es bislang keine solche Ruhe-, Rückzugs- und Regenerationsräume.

Um ökologisch besonders wertvolle Naturräume zu erhalten und zu schützen, werden daher im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 derzeit drei marine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Diese liegen in einigem Abstand zum Strand seeseitig in den Bereichen der Geltinger Birk bis zur Schleimündung, westlich von Fehmarn und in der südlichen Hohwachter Bucht. Die Gebietsauswahl erfolgte auf der Grundlage von Untersuchungen zum Zustand der Ostsee, dem Vorkommen von Arten und Lebensgemeinschaften, dem Entwicklungspotenzial sowie einer Konfliktanalyse mit den bekannten Nutzungen.

Zusätzlich regelt eine Befahrensverordnung des Bundes – ähnlich wie die Straßenverkehrsordnung – wann, wie und wo Wasserfahrzeuge Schutzgebiete befahren dürfen. So bleiben intakte Seegraswiesen und Riffe erhalten und Zugvögel können ungestört in unseren Küstengewässern rasten.