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IHK Schleswig-Holstein
Maritime Raumordnung: Segel setzen

 

Die Nord- und Ostsee gehören zu den am intensivsten genutzten Meeresgebieten Europas. Neben Schifffahrt, Fischerei, Offshore-Windenergie, Rohstoffgewinnung und Umweltschutz spielt auch der Tourismus – insbesondere der Wassersport – eine wichtige Rolle. Um die verschiedenen Interessen auf begrenztem Raum zu koordinieren und nachhaltige Nutzung sicherzustellen, stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die maritimen Raumordnungspläne auf. In diesen ist festgelegt, wie die Meeresflächen genutzt werden dürfen und wie konkurrierende Nutzungen abgestimmt werden.

Die maritime Raumordnung verfolgt das Ziel, eine geordnete, nachhaltige und konfliktarme Nutzung der Meeresräume zu gewährleisten. Sie ist auf europäischer Ebene durch die EU-Richtlinie 2014/89/EU geregelt, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt wurde. In Deutschland wurde sie insbesondere durch das Raumordnungsgesetz (ROG) und die „Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nord- und Ostsee“ umgesetzt.

Die Raumordnung auf See unterscheidet dabei zwischen der sogenannten „12-Seemeilen-Zone“ (Küstengewässer, in Zuständigkeit der Bundesländer) und der „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ), die sich etwa 200 Seemeilen ins Meer erstreckt und vom Bund verwaltet wird.

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Die deutschen Meeresgebiete der Nord- und Ostsee sind in verschiedene Zonen unterteilt, in denen jeweils bestimmte Hauptnutzungen festgelegt sind. Dazu gehören:

• Schifffahrtsrouten: Vorranggebiete für den kommerziellen Seeverkehr, in denen keine dauerhaften Hindernisse erlaubt sind

• Offshore-Windparks: Vorrangflächen für Windenergieanlagen, besonders in der Nordsee, aber auch zunehmend in der Ostsee

• Naturschutzgebiete: Schutzgebiete (z. B. FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete), in denen bestimmte Aktivitäten eingeschränkt oder verboten sind

• Militärische Übungsgebiete: Zonen, die zeitweise oder dauerhaft für Manöver der Bundeswehr reserviert sind

• Fischereigebiete, Rohstoffgewinnung, Forschung etc.

Segeln ist in weiten Teilen der Nord- und Ostsee grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Einschränkungen, insbesondere in ausgewiesenen Vorranggebieten anderer Nutzungen oder Schutzgebieten. Generell gilt:

• Küstennahe Bereiche und freie See: Segeln ist in der Regel erlaubt, sofern keine örtlichen Verbote oder Einschränkungen (z. B. aus Naturschutzgründen) bestehen.

• Offshore-Windparks: In der Nordsee ist das Befahren aktiver Windparks für die Freizeitschifffahrt in der Regel nicht gestattet. In der Ostsee, wo Windparks näher an der Küste liegen, können die Regelungen strenger oder gelockerter sein. In der Nähe ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten, da es zu Sicherheitszonen kommt (in der Regel 500 Meter Abstandspflicht zu den Anlagen).

• Naturschutzgebiete: In Schutzgebieten können Fahrverbote oder Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. In einigen Bereichen (z. B. bestimmte Seegraswiesen oder Brutgebiete) ist das Ankern verboten. Für Segler ist es wichtig, entsprechende Kartenmaterialien zu konsultieren, da Verstöße geahndet werden.

• Militärische Zonen: Diese Bereiche sind meist zeitlich befristet gesperrt. Segler müssen sich über aktuelle Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) informieren. Bei Übungen kann es kurzfristige Sperrungen geben.

• Schifffahrtsstraßen: Segeln ist hier erlaubt, aber es gilt das Vorfahrtsrecht der Berufsschifffahrt. In engen oder stark befahrenen Bereichen wie der Elbmündung oder dem Fehmarnbelt ist besondere Vorsicht geboten.

Für die Orientierung auf See und zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Nutzungen stehen Seglern verschiedene digitale und analoge Hilfsmittel zur Verfügung:

• Seekarten und elektronische Navigationssysteme (z. B. Navionics, OpenSeaMap) zeigen meist auch Schutzgebiete und Nutzungseinschränkungen an.

• Das BSH veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Karten zur maritimen Raumordnung in der AWZ.

• Die App "BfS-Online" informiert über aktuelle Navigationswarnungen, Sperrgebiete und andere sicherheitsrelevante Hinweise.

Die maritime Raumordnung ist ein wichtiges Instrument zur Koordination der vielfältigen Nutzungen in Nord- und Ostsee. Für Segler bedeutet sie in der Praxis, dass sie sich bewusst innerhalb eines regulierten Raumes bewegen, der klare Regeln vorgibt. Dennoch bleibt das Segeln in weiten Teilen der deutschen Meere möglich und erlaubt – vorausgesetzt, man informiert sich vor Fahrtantritt über geltende Einschränkungen. Damit trägt die maritime Raumordnung letztlich auch zur Sicherheit und Nachhaltigkeit des Wassersports bei.

#meermachen

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